Planungsbüro Hömme GbR Wasserbau und Wasserwirtschaft
Renaturierung von Fließgewässern
Wir verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrungen bei der Planung und Realisierung von Projekten in der freien Landschaft, in bebauten Ortslagen sowie bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Renaturierung von Fließgewässern.
Sanierung von Gewässern im Siedlungsraum
Speziell die Renaturierung und Sanierung von Fließgewässern innerhalb bebauter Ortslagen und die Offenlegung von verrohrten Gewässerabschnitten ist ein Arbeitsschwerpunkt, bei dem wir auf eine reichhaltige Erfahrung zurückgreifen können.
Konzepte zur Gewässerunterhaltung
Für die zuständigen Gebietskörperschaften sind wir unterstützend tätig bei der Konzeption und Strukturierung sowie dem laufenden Monitoring der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen.
Konzepte zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge
Wir erarbeiten im kommunalen Auftrag ortsbezogene Maßnahmenkonzepte zur Verbesserung der Hochwasser- und Starkregenvorsorge im öffentlichen Raum, innerhalb von bebauten Ortslagen. Dies erfolgt im Rahmen der Projekte mit intensiver Beteiligung der Bevölkerung und der im jeweiligen Bereich für die Überflutungsvorsorge relevanten Akteure, wie Kommunen, Versorger und Werke, Feuerwehr, Forst und weiterer TÖB.
Private und gewerbliche Hochwasser- und Starkregenvorsorge
Neben der öffentlichen Überflutungsvorsorge ist der private und persönliche Schutz vor Hochwasser und Starkregen elementar. Hier beraten wir Privatpersonen und Gewerbe- und Industriebetriebe zum Objektschutz und weiteren Maßnahmen der Eigenvorsorge.
Wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen / SiGeKo
Wir erstellen wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen z.B. gem. § 78 WHG, etwa für das bauliche Anlagen am Gewässer bzw. im ÜSG. Ein Bauherr ist zudem mit Einführung der Baustellenverordnung (BaustellV) für die Arbeitssicherung und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle verantwortlich. Wir bieten diese Leistung an und übernehmen die Aufgaben während der Planung und Durchführung des Bauvorhabens.
Elektrofischerei
Wir untersuchen Gewässer vor geplanten Baumaßnahmen auf deren Fischbestand und bergen diesen schonend mittels Elektrofischerei. Im Rahmen dieser Untersuchung können ebenfalls Muscheln und Krebse geborgen werden. Diese Maßnahmen dienen der Beweissicherung nach §7 UVPG.
Biomonitoring
Wir kontrollieren nach Abschluss von Renaturierungsprojekten den Effekt der Maßnahme. Dies betrifft die Beweissicherung bei baulichen Maßnahmen ebenso wie z.B. auch die Berichtspflicht gemäß Wasserrahmenrichtlinie.
Mit unserem Team aus hoch qualifizierten Fachleuten können wir langjährige Projekterfahrung in allen Bereichen der Wasserwirtschaft und des Wasserbaus vorweisen — von der Projektentwicklung im Vorfeld über die HOAI-Leistungsphasen bis zum Nachtrags- und Mängelmanagement im Anschluss an die Fertigstellung. Dabei sind wir überregional tätig und unterstützen und betreuen öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber. Machen Sie sich ein Bild von unserer Leistungsfähigkeit anhand der Referenzliste.